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doc-1hd14kln81

RS & WK

Rekrutenschule & Wiederholungskurse

Dauer der Ausbildungsdienstpflicht

Dauer der Gesamtdienstleistungspflicht für Unteroffiziere und höhere Unteroffiziere

Wachtmeister

440 Tage

als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 475 Tage, als Fallschirmaufklärer: 865 Tage

Oberwachtmeister

450 Tage

als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 485 Tage, als Fallschirmaufklärer: 865 Tage

Feldweibel

510 Tage

als Grenadier, Fallschirmaufklärer oder in Spezialkräfte-Funktionen: 545 Tage

Hauptfeldweibel und Fourier

650 Tage

als Grenadier und Fallschirmaufklärer: 685 Tage

Adjutant Unteroffizier

680 Tage

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  • Es ist keine Weiterausbildung für einen höheren Dienstgrad vorgesehen: seit der letzten Beförderung höchstens 240 Tage; nach 120 Tagen Ausbildungsdienst kann von einer Einberufung abgesehen werden.
  • eine Weiterausbildung zur Übernahme einer neuen Funktion im gleichen Grad vorgesehen ist: ab Übernahme der neuen Funktion höchstens 240 Tage; nach 120 Tagen Ausbildungsdienst kann auf ein Aufgebot verzichtet werden.

Zusatzinformationen

  • Anrechnung von Diensttagen
  • Durchdiener
    • Angehörige der Armee im Mannschaftsgrad: 300 Tage
    • Wachtmeister und Oberwachtmeister: 507 Tage
    • Hauptfeldweibel und Fouriere: 668 Tage
    • Subalternoffiziere: 668 aufeinanderfolgende Tage
    • für Feldwebel und Oberfeldwebel: 430 Tage
    • für Feldwebel, Hauptfeldwebel und Fourier: 500 Tage
    • für Subalternoffiziere: 600 Tage
  • Verlängerung der Dienstpflicht
  • Dienst trotz Untauglichkeit
  • Freiwillige Dienstleistung
  • Rekrutierung nach dem 24. Lebensjahr
    • Frauen mit Schweizer Pass, die noch nie an einer Rekrutierung teilgenommen haben;
    • Eingebürgerte, sofern sie nach Erreichen der Altersgrenze eingebürgert wurden;
    • Stellungspflichtige ohne definitiven Tauglichkeitsentscheid, d.h. dienstpflichtige Schweizerinnen und Schweizer, die bei der ordentlichen Rekrutierung keinen definitiven Tauglichkeitsentscheid erhalten haben.